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  • Nintendo of Europe ("Nintendo") und seine Produkte befinden sich im Einklang mit den einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union, von denen viele den Umweltschutz oder die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher im Hinblick auf die Herstellung, Lieferung und Verwendung von Nintendo-Produkten betreffen. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten anwendbaren EU-Richtlinien und Nintendos Einhaltung der darin enthaltenen Vorgaben:

    Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE Richtlinie)

    Mit der WEEE-Richtlinie soll die Wiederverwendung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gefördert werden. Durch die WEEE-Richtlinie sind die Hersteller von Elektro- und Elektronik-Produkten dazu angehalten, dies beim Design und der Herstellung zu berücksichtigen, und sind außerdem für die Finanzierung der Verwertung und umweltgerechte Entsorgung der entstandenen Altgeräte, die sie auf den Markt gebracht haben, verantwortlich. Nintendo erfüllt diese Anforderungen bei der Entwicklung seiner Produkte und arbeitet mit autorisierten regionalen Institutionen zusammen, um die ordnungsgemäße Sammlung, Aufbewahrung, Recycling und umweltgerechte Entsorgung der Altgeräte zu gewährleisten.

    Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (Neue Batterie Richtlinie)

    Ähnlich wie bei der WEEE-Richtlinie besteht auch das Hauptziel der Batterie-Richtlinie darin, die Umweltbelastung durch die Herstellung, den Vertrieb, die Verwendung, die Entsorgung und das Recycling von Batterien (nicht wiederaufladbar) und Akkumulatoren (wiederaufladbar) auf ein Mindestmaß zu beschränken. Daher untersagt die Richtlinie die Ausstattung von Geräten mit Batterien und Akkumulatoren, die bestimmte gefährliche Metalle enthalten, und setzt eine Reihe von Regeln zu deren Kennzeichnung, sicherer Entnahme aus Geräten, Sammlung und Recycling fest. Von den zusammen mit Nintendo-Produkten gelieferten Batterien werden diese Anforderungen vollständig erfüllt. Die Bedienungsanleitung enthält weitere Informationen zur sicheren Entfernung und zum Recycling der Batterien. Nintendo arbeitet eng mit den autorisierten regionalen Institutionen zusammen, um die ordnungsgemäße Sammlung und die umweltgerechte Wiederverwertung oder Entsorgung der Batterien zu gewährleisten.

    Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

    Die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle zielt auf die Vermeidung der Produktion von Verpackungsabfällen ab und fördert die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungsmaterialien. Zur Einhaltung dieser Richtlinie beteiligt sich Nintendo an dem europäischen Recycling Programm Grüner Punkt und druckt das Grüne-Punkt-Symbol auf den Verpackungen von Nintendo-Produkten ab.

    Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS Richtlinie)

    Die Nintendo-Produkte entsprechen vollständig der RoHS-Richtlinie, und keines der Nintendo Elektro- und Elektronik-Geräte überschreitet die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) oder polybromierte Diphenylether (PBDE).

    Richtline 2014/53/EU über Funkanlagen (RED-Richtlinie)

    Die Nintendo-Produkte entsprechen der FTEG-Richtlinie und nutzen das der terrestrischen und satellitengestützten Funkkommunikation zugewiesene Frequenzspektrum effektiv, um schädliche Interferenzen zu vermeiden.

    Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV Richtlinie)

    Elektrogeräte interferieren untereinander, wenn sie miteinander verbunden oder benachbart aufgestellt werden. Die EMV-Richtlinie hat zum Ziel, diese Nebeneffekte unter Kontrolle zu halten. Nintendo lässt  seine Elektro- und Elektronikgeräte gemäß der EMV-Richtlinie testen, um sicherzustellen, dass diese Produkte keine elektromagnetischen Störungen verursachen bzw. von elektromagnetischen Störenden beeinflusst werden, wenn sie sich in der Nähe anderer Elektro- und Elektronikgeräte befinden.

    Richtlinie 2014/35/EU betreffend elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Niederspannungsrichtlinie)

    Gemäß der Niederspannungsrichtlinie müssen Elektro- und Elektronikgeräte so konzipiert sein, dass sie Menschen, Haustiere und Einrichtung vor Verletzungen durch Kontakt mit elektrischem Strom schützen, sowie vor Gefahren, die durch externe Einflüsse, wie mechanische oder chemische Risiken, oder Gesundheitsrisiken, wie Lärm, Vibrationen oder ergonomische Faktoren verursacht werden. Nintendo hält die Niederspannungsrichtlinie bei der Herstellung und bei der Überprüfung seiner Produkte ein.

    Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (ErP Rahmenrichtlinie)

    Gemäß der ErP-Rahmenrichtlinie werden die Nintendo-Konsolen als energiebetriebene Produkte eingestuft. Die ErP-Richtlinie schreibt selbst keine spezifische Gestaltung vor oder stellt Anforderungen an die Energieeffizenz, sondern legt einen Rahmen für die Umsetzung der für bestimmte Produktkategorien grundlegenden Maßnahmen fest. Nintendo sorgt dafür, dass seine Produkte, sofern zutreffend, der Standby/Off-Mode-Richtlinie (1275/2008) und der "Verordnung für externe Netzteile" (278/2009) entsprechen.

    Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit

    Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit legt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für die Hersteller von Konsumartikeln fest und verpflichtet diese, die Sicherheit ihrer Produkte zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, sollten Sie davon Kenntnis erlangen, dass sie ein unsicheres Produkt auf den Markt der EU gebracht haben. Soweit keine der oben angegebenen Verordnungen spezifische Bestimmungen zu einem bestimmten Sicherheitsaspekten der Nintendo-Produkte enthält, zieht Nintendo bei der Konzeption, Herstellung und der Lieferung seiner Produkte immer die allgemeinen Sicherheitsanforderungen des Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit heran.

    VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

    Wenngleich es auch weiterhin andere Gesetze gibt, so bildet REACH derzeit doch das Kernstück der Gesetzgebung zur Regelung der Herstellung und des Imports chemischer Stoffe in der EU. REACH dient zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und zieht die Industrie stärker zur Verantwortung, die Risiken chemischer Stoffe unter Kontrolle zu halten. Da Nintendo chemische Stoffe weder herstellt noch importiert, unterliegt es keinerlei Registrierungspflicht im Sinne von REACH. Als nachgeschalteter Anwender unternimmt Nintendo jedoch Schritte, um zu sicherzustellen dass alle seine Lieferanten, sofern zutreffend, mit der REACH-Verordnung konform sind. Über die Registrierungs- und Zulassungsverpflichtung hinaus schließt REACH auch noch die Verwendung einiger Substanzen, z. B. von Phthalaten, aus. Die Nintendo-Produkte erfüllen diese Anforderung voll und ganz. Detaillierte Informationen zu Substanzen, die in Nintendo-Produkten gemäß REACH - Artikel 33 enthalten sind, finden Sie hier.

    CE-Kennzeichnung

    Das CE-Symbol ist eine Anforderung bestimmter EU-Richtlinien, die als "Richtlinien nach dem neuen Konzept" bezeichnet werden (hierunter fallen viele der oben genannten). Die CE-Kennzeichnung ist eine Erklärung des Hersteller, dass sein Produkt alle Anforderungen der anwendbaren Richtlinie(n) erfüllen. Alle Nintendo-Produkte tragen das CE-Kennzeichen als Beweis dafür, dass Nintendo alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet hat, damit seine Produkte die jeweiligen Anforderungen erfüllen.

    Für die Schweiz:

    Zusätzlich zu den genannten Rechtsgrundlagen der EU entsprechen die Produkte von Nintendo auch den anwendbaren Vorschriften des Schweizer Rechts.